Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die Gültigkeit dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) erstreckt sich auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und der Firma „Das Lektorat. Alexander Ziegler GmbH“ vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Ziegler oder von diesem dazu ermächtigte Personen. Abweichende Einkaufs-, Zahlungs-, Abwicklungs- oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers, die diesen AGB entgegenstehen, haben dabei keine Gültigkeit, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Die Firma „Das Lektorat. Alexander Ziegler GmbH“ (im Folgenden: „Auftragnehmer“) erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Textkorrektur, Lektorat, Fremdsprachenlektorat, Übersetzung und Texterstellung. Die AGB beziehen sich demzufolge auf diese Tätigkeitsschwerpunkte. Mit jeder Auftragserteilung werden die AGB des Auftragnehmers vom Auftraggeber anerkannt. Nebenabreden bedürfen für beide Parteien der Schriftform sowie der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Nennung von Gründen zu ändern bzw. zu ergänzen, insbesondere, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, vom Auftraggeber gestellte Aufgaben oder Projekte – ganz oder teilweise – abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Texte, die strafbare Inhalte haben oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt auch, wenn eine Bearbeitung wegen technischer Hürden und / oder besonderer Größe des Auftragsvolumens in angemessener Qualität nicht möglich ist. Ebenso können Aufträge abgelehnt werden, wenn die gewünschte Lieferfrist zu knapp bemessen ist, um eine angemessene Qualität zu liefern.
II. Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche und präzise Anfrage des Auftraggebers. Dabei muss insbesondere auch die gewünschte Dienstleistung – Lektorat, Übersetzung, Texterstellung, Zielsprachen usw. – genannt werden. Der Anfrage folgen per E-Mail ein Kostenangebot und eine Terminzusage des Auftragnehmers. Ein Kostenangebot kann als E-Mail-Text zugehen oder als Pdf-Datei im E-Mail-Anhang. Die Auftragserteilung erfolgt daraufhin schriftlich durch den Auftraggeber, bevorzugt per E-Mail.
(2) Ein Vertragsschluss ist nur möglich, wenn dem Auftragnehmer wesentliche Informationen über den Auftraggeber schriftlich vorliegen, insbesondere Firmenname, Firmenanschrift, Geschäftsführung, Ansprechpartner, Internetdomain, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
(3) Sollte der Auftraggeber Aufträge direkt schriftlich erteilen, ohne Kosten und Liefertermine abzufragen, sind die Kosten und die Liefertermine zu akzeptieren, die der Auftragnehmer ansetzt, auch wenn diese erst mit oder nach der Lieferung bekannt werden. Sollte dem Auftraggeber jedoch ein Kostenangebot und ein Liefertermin vorliegen, gilt der Auftrag erst dann als erteilt, wenn die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt, bevorzugt per E-Mail.
(4) Ein Kostenangebot ist nur verbindlich, wenn es vom Auftragnehmer schriftlich und auf Basis der tatsächlichen verbindlichen Projektdaten abgegeben wurde. Fernmündliche Auskünfte und Schätzungen haben keine bindende Wirkung. Jedes Angebot verfällt nach zwei Monaten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht der Nachkalkulation vor, insbesondere, wenn das Angebot auf Basis unvollständiger oder unrichtiger Projektdaten entstand oder sich – auch im Nachhinein – unvorhergesehene Schwierigkeiten in der Bearbeitung der Daten herausstellen. Ebenso erfolgt eine Nachkalkulation, falls nach Auftragserteilung noch Änderungen oder Ergänzungen an den Daten durch den Auftraggeber erfolgen.
(5) Kundenwünsche bezüglich der Rechnungstellung – insbesondere vom Auftraggeber abweichende Adressdaten, besondere Abrechnungstermine oder individuelle Zahlungsfristen – sind spätestens mit der Auftragserteilung dem Lieferanten bekanntzugeben. Eine Direktabrechnung mit Dritten (Endabnehmer) erfolgt nur, wenn diese vom Endabnehmer schriftlich bestätigt und gewünscht wird. Eine vom tatsächlichen Lieferumfang abweichende Abrechnung oder eine Abrechnung für Dienstleistungen, die nicht oder anders erbracht wurden, ist nicht möglich.
(6) Ein Rücktritt vom Vertrag verpflichtet den Auftraggeber zum Ausgleich bis dahin entstandener Kosten und gegebenenfalls des entgangenen Gewinns. Ein Vertragsrücktritt erfolgt schriftlich bevorzugt per E-Mail und gilt erst dann als angenommen, wenn der Auftragnehmer dies bestätigt.
(7) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die beauftragten Tätigkeiten selbst vorzunehmen. Besonders für Lektorat, Übersetzungen und Fremdsprachenkorrekturen werden qualifizierte, zumeist freie Mitarbeiter beauftragt. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Muttersprachler, deren Eignung für die jeweils gestellten Aufgaben sorgfältig geprüft wurde. Sämtliche Mitarbeiter des Auftragnehmers – abhängig beschäftige ebenso wie freie – unterliegen der Schweigepflicht.
III. Auftragsbearbeitung und Lieferung
(1) Ist kein besonderer Liefertermin vereinbart, liefert der Auftragnehmer innerhalb der für eine sorgfältige und fachlich korrekte Bearbeitung notwendigen Frist unter Berücksichtigung der eigenen betrieblichen Anforderungen. Für Terminverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – z. B. Ausfall der Kommunikationsnetze, Streiks, überraschende Erkrankung von Mitarbeitern – kann der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen. Bei Lieferverzögerungen durch unerwartet auftretende Schwierigkeiten verständigt der Auftragnehmer zeitnah den Auftraggeber.
(2) Vom Auftragnehmer zugesagte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn keine vom Auftraggeber verursachten Verzögerungen vorliegen, wie etwa verspätete Anlieferung der Arbeitsunterlagen oder nachträgliche Auftragsänderungen oder -erweiterungen. In diesem Fall ist es möglich und vom Auftraggeber hinzunehmen, dass sich die Lieferfrist über die ursprünglich veranschlagte Dauer verlängert. Evtl. daraus entstehende Kosten – z. B. für die Bereitstellung von Personal – sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und -terminen durch den Auftragnehmer begründet allein keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart, werden Textkorrekturen als Word-Dokumente im Änderungsmodus oder als Pdf-Dateien mit Notizen geliefert. Übersetzungen werden als Word-Dateien geliefert, bei umfangreicheren Projekten in tabellarischer Form und zweisprachig. Texterstellungen erfolgt immer auf Basis schriftlicher Briefings und werden als Word-Dateien geliefert. Eine Auftragsbearbeitung in anderen Datenformaten oder online erfolgt nach Absprache vor Auftragserteilung.
(4) Kundenwünsche – insbesondere spezielle Terminologien, ungewöhnliche Schreibweisen, Textsortierungen oder -zuordnungen, Textabgleiche, Textformatierungen, die Verwendung spezieller Software zur Bearbeitung oder ähnliche zusätzliche Dienstleistungen – sind vom Auftraggeber vor der Angebotserstellung anzugeben. Dafür notwendige Unterlagen, digitale Zugänge, Software oder Know-how sind dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Auftragsbeginn zugänglich zu machen. Eine eventuell notwendige Einarbeitungszeit ist dabei angemessen zu berücksichtigen.
(5) Die zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorliegen. Für nicht oder erschwert sichtbare Typografie, als Bild abgespeicherte Texte oder typografisch schwer erkennbare Inhalte übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung.
(6) Alle Korrekturen werden in der jeweils aktuell gültigen Rechtschreibung durchgeführt. Für die deutsche Sprache gelten die jeweils aktuellen Versionen des Dudens (insbesondere Bände 1, 5 und 9) und die darin ausgesprochenen Empfehlungen. Bei Fremdsprachen werden die jeweils aktuell gültigen Lexika und Sprachregeln angewendet. Dies kann im Verlauf längerfristiger Zusammenarbeit zu einer unterschiedlichen Korrekturpraxis führen und stellt keinen Mangel dar.
(7) Ziel von Korrektorat und Lektorat ist die mit vertretbarem Aufwand und zumutbaren Kosten erreichbare Verbesserung in Orthografie, Grammatik, Interpunktion und Typografie für durchschnittlich professionell verwendbare Texte. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden. Bei besonders hohem Qualitätsanspruch des Auftraggebers sind mehrere Korrekturdurchläufe zeitlich und mit den damit verbundenen Kosten einzuplanen.
(8) Bei Übersetzungen ist es sinnvoll, wenn der Auftraggeber möglichst präzise die Zielgruppendefinition sowie die Einsatzregion seiner Texte darlegt. Der Auftragnehmer wird diese Informationen wo immer notwendig nachfragen, übernimmt aber keine Verantwortung, falls regelmäßig bekannte Rahmenbedingungen ohne Mitteilung geändert werden oder eine Antwort des Auftraggebers nicht erfolgt.
(9) Übersetzungen werden mit dem Ziel von Vollständigkeit und Verständlichkeit erstellt. Besondere Terminologie oder ein spezieller Stil sind gesondert zu vereinbaren und werden als Zusatzaufwand abgerechnet. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden. Bei besonders hohem Qualitätsanspruch des Auftraggebers sind mehrere Korrekturdurchläufe zeitlich und mit den damit verbundenen Kosten einzuplanen.
(10) Texterstellungen setzen grundsätzlich ein fundiertes und praxistaugliches schriftliches Kundenbriefing voraus. Für eine professionelle Texterstellung werden zwei Überarbeitungsstufen eingeplant. Änderungen, die auf subjektiven Geschmacksempfindungen des Auftraggebers beruhen, stellen keinen Mangel dar und werden nach Aufwand abgerechnet.
(11) Als Lieferadresse gilt grundsätzlich eine elektronische oder reale Adresse des Auftraggebers es sei denn, es werden mit der Auftragserteilung anderslautende Wünsche durch den Auftraggeber geäußert.
IV. Auftragsabnahme und Mängelbehebung
(1) Der Auftragnehmer kann keine grundsätzliche Garantie für die inhaltliche Richtigkeit oder Fehlerfreiheit der erbrachten Leistungen geben. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Gründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden oder sonstige Schäden des Auftraggebers.
(2) Ein vom Auftragnehmer durchgeführtes Korrektorat oder Lektorat stellt keine Druck- oder sonstige Veröffentlichungsfreigabe dar. Auch Übersetzungen sind unter Umständen nicht automatisch und ohne weitere Prüfung zum Druck oder zur sonstigen Veröffentlichung geeignet. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, die gelieferte Leistung zu prüfen und gegebenenfalls Mängel festzustellen.
(3) Korrektorat, Lektorat, Übersetzung und Texterstellung sind stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Bearbeiters abhängig. Daher sind sie lediglich als Vorschläge zu betrachten und bedürfen immer der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Mängelanzeige bei stilistischen Fragen ist daher ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist zur fachgerechten Auftragsabnahme verpflichtet. Eventuelle Mängel muss der Auftraggeber unter möglichst genauer Beschreibung innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Auslieferung reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt die Korrektur als genehmigt. Unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. Bei begründeten Mängeln muss der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Scheitert auch diese, haftet der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels maximal mit der Höhe seines Honorars. Sind Teillieferungen ohne Beanstandung erfolgt, betrifft die Haftung lediglich die beanstandete Teillieferung, jedoch nicht das gesamte Projekt.
(5) Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch den Auftraggeber selbst verursacht wurde, z. B. durch unrichtige oder unvollständige Informationen, fehlerhafte Vorlagen oder missverständliche Vorgaben.
V. Haftung und Schadenersatz
(1) Mängelansprüche des Auftraggebers entstehen nur, wenn dieser den vom Auftragnehmer gelieferten Text unverzüglich nach Erhalt prüft und etwaige Mängel unverzüglich und unter genauer Angabe des Mangels schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer rügt. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu überprüfen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Leistung entstehen. Insgesamt haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Betrags, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird.
(3) Für Softwareschäden, die in der Software des Kunden durch die Nutzung der vom Auftragnehmer bearbeiteten Dateien entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für terminliche Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Ausfall der Kommunikationsnetze, Übertragungsfehler oder überraschende Erkrankung von Mitarbeitern entstehen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch eine unklare, unvollständige oder fehlerhafte Auftragserteilung entstehen. Eine Haftung ist ebenso ausgeschlossen bei missverständlichen oder fehlerbehafteten Formulierungen in Ausgangstexten oder Ausgangsdateien.
(6) Schadenersatz wegen Mängeln der erbrachten Leistung ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer eine Nachbesserung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht ausführen kann.
(7) Bei Verlust oder Beschädigung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Unterlagen oder Vorlagen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des materiellen Wiederbeschaffungswerts.
(8) Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
VI. Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer versichert bezüglich aller ihm in Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung bekannt werdenden Informationen gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren. Soweit zur Abwicklung des Auftrags angestellte oder auch freie Mitarbeiter eingesetzt werden, unterliegen diese ebenso der Verschwiegenheitspflicht.
(2) Nach Beendigung des Auftrags werden sämtliche dem Auftragnehmer zur Bearbeitung vom Auftraggeber überlassenen oder selbst erstellten Unterlagen archiviert und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt. Die Archivierung erfolgt insbesondere unter den Gesichtspunkten der Qualitätssicherung und der Bearbeitungskonstanz. Eine fachgerechte und endgültige Vernichtung von Daten oder sonstiger Unterlagen erfolgt frühestens nach fünf Jahren. Eine vorzeitige Vernichtung von Daten oder sonstiger Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
(3) Angestellte und freie Mitarbeiter sind zur sofortigen Rückgabe bzw. Vernichtung von Daten und sonstiger Unterlagen verpflichtet, soweit diese zur Bearbeitung von weiteren Aufträgen des Auftraggebers nicht unbedingt nötig sind. Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann jedoch im Einzelfall unter Umständen vom Auftragnehmer nicht überwacht werden.
(4) Bei der Übertragung von Daten auf elektronischen Wegen besteht das Risiko, dass ein Zugriff unbefugter Dritter erfolgt (z. B. Phishing, Hacking). Daher kann der Auftragnehmer für Vertraulichkeit in diesen Risikobereichen keine Haftung übernehmen.
VII. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb vier Wochen nach Fertigstellung und Lieferung des Auftrags. Die Abrechnung erfolgt nach Stundensätzen viertelstundengenau. Der Mindestauftragswert entspricht 0,75 Stunden des jeweils aktuell gültigen Stundensatzes.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit höhere als die unter Umständen vom Auftraggeber gewohnten Stundensätze abzurechnen. Eventuell anfallende Zusatzkosten, wie z. B. erhöhte Telefon-, Telefax- oder Onlinegebühren, Porto, Fahrt- oder Kurierkosten, sind vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Bei einem hohen Auftragsvolumen oder längeren Zeiträumen der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen bis zu 50 % des veranschlagten Angebotsbetrags zu fordern.
(4) Der Rechnungsbetrag wird fällig nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge oder Skonti. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Die Rechnung wird grundsätzlich auf den Auftraggeber ausgestellt und geht an die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift. Eine Abrechnung mit Dritten erfolgt nur nach Absprache vor Auftragsbeginn und berechtigt den Auftragnehmer gegebenenfalls zu erhöhten Stundensätzen. Durch abweichende Lieferadressen eventuell entstehende Zusatzkosten, z. B. bei Versand ins Ausland, sind vom Auftraggeber zu tragen.
(6) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn sein Anspruch gegen den Auftragnehmer rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
VIII. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
(1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Sind oder werden Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die unter Berücksichtigung der Interessenlage dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck am besten dient.
(2) Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts Anwendung.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
(1) Verträge, die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist 82031 Grünwald. Gerichtsstand ist München. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.
Stand 2018/2019